Satzung

Repair Cafe Winterbach e.V. – Satzung Seite 1
Satzung
§ 1 Name und Sitz
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann:
Repair Cafe Winterbach e. V.
Er hat seinen Sitz in Winterbach.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Der Verein fördert und unterstützt Vorhaben des Umweltschutzes.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung).
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Durchführung von Veranstaltungen und Bereitstellung von Räumlichkeiten zur Unterstützung
der Herstellung, Veränderung und Reparatur von Gegenständen und zur Förderung einer Kultur
der Reparatur. Anleitung, Beratung und Hilfestellung bei der Umsetzung einer nachhaltigen Lebensweise
und bei der Gestaltung des Lebensraumes.
Der Verein ist gegen Faschismus, Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Sexismus.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede volljährige, natürliche oder juristische Person werden. Die Beitrittserklärung
erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung
einer entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss spätestens drei Monate
vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.
Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags
trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
§ 5 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie
fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25% der Mitglieder
sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des
Antrages auf schriftliche Berufung tagen.
Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen
einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten,
werden behandelt wie nicht erschienene. Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis
über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der VerhandRepair
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lung, ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer
unterschrieben wird.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
• Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands
• Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung über den Vereinshaushalt
• Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins
• Bestimmung der Anzahl und Wahl der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichts
§ 6 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB
Der Vorstand besteht aus:
• 1. Vorsitzenden
• 2. Vorsitzenden
• Kassierer/in
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
§ 7 Geschäftsführender Vorstand/Beirat
Die Mitgliederversammlung beschließt, ob und in welcher Anzahl weitere geschäftsführende,
nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gewählt werden.
Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich
der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.
Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt,
die von einem Mitglied des Vorstandes unterschrieben werden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Die einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands
gebunden.
Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Vorstandsmitglieder erhalten für Ihre Tätigkeit keine Vergütung.
Der Vorstand lädt schriftlich (dies kann auch per Email erfolgen) zwei Wochen im Voraus mindestens
einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte
Tagesordnung mitzuteilen.
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch
das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt,
entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen. Diese sind den Mitgliedern spätestens
mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
§ 8 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Revisoren. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und
die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse.
§ 9 Auflösung/Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Vereins an die Gemeinde Winterbach, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige,
mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
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§ 10 Schiedsvertrag
Anliegende Schiedsgerichtsordnung ist Bestandteil der Satzung.
Winterbach, den 18.11.2015
1. Vorsitzender
2. Vorsitzende
Kassiererin

 

am 26. September 2015 eröffnet werden.

 

Inzwischen finden die Reparaturtreffen jeden Monat - in der Regel am letzten Samstag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr- statt. Die stolze Bilanz liegt bei ca. 30 Reparaturen je Reparaturtag mit einer Erfolgsquote von ca. 80%.

 

Am 19. Oktober 2015 wurde der Verein gegründet,

 

am 29. Dezember 2015 als gemeinnützig durch das Finanzamt Schorndorf anerkannt und

 

am 21. Januar 2016 ordentlich in das Vereinsregister eingetragen. Dieser Schritt war notwendig geworden, da das Repair Cafe Winterbach e.V. sich keiner anderen organisatorischen Einheit angeschlossen hat. Die BürgerInnen-Energie-Genossenschaft Remstal eG Winterbach ermöglicht dieser freien Organisation u.a. die kostenfreie Nutzung der Werkstatt in der Talstr. 8/1.