Satzung
Repair Cafe Winterbach e.V. – Satzung Seite 1
Satzung
§ 1 Name und Sitz
Der Verein
soll in das Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann:
Repair Cafe
Winterbach e. V.
Er hat seinen Sitz in Winterbach.
Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Der Verein fördert und unterstützt Vorhaben
des Umweltschutzes.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke (im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung).
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere
durch:
Durchführung von Veranstaltungen und Bereitstellung von Räumlichkeiten
zur Unterstützung
der Herstellung, Veränderung und Reparatur von Gegenständen
und zur Förderung einer Kultur
der Reparatur. Anleitung, Beratung und
Hilfestellung bei der Umsetzung einer nachhaltigen Lebensweise
und bei der
Gestaltung des Lebensraumes.
Der Verein ist gegen Faschismus, Rassismus,
Ausländerfeindlichkeit und Sexismus.
§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist
selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt
werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede volljährige, natürliche oder
juristische Person werden. Die Beitrittserklärung
erfolgt schriftlich
gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung
einer
entsprechenden Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied.
Der Austritt kann nur
zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss spätestens drei Monate
vor
dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Es werden Mitgliedsbeiträge
erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die
Mitgliederversammlung.
Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B.
Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags
trotz einmaliger Mahnung, kann der
Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
§ 5
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie
ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie
fasst mit der einfachen Mehrheit der
anwesenden Mitglieder Beschlüsse.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung
findet statt, wenn mindestens 25% der Mitglieder
sie unter Angabe von Gründen
verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des
Antrages auf
schriftliche Berufung tagen.
Satzungsänderungen, eine Änderung des
Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen
einer 2/3 Mehrheit
der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten,
werden
behandelt wie nicht erschienene. Über die Beschlüsse und, soweit zum
Verständnis
über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den
wesentlichen Verlauf der VerhandRepair
Cafe Winterbach e.V. – Satzung Seite
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lung, ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und
dem Protokollführer
unterschrieben wird.
Aufgaben der
Mitgliederversammlung:
• Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und
Entlastung des Vorstands
• Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und
Beschlussfassung über den Vereinshaushalt
• Satzungsänderungen, Änderungen
des Vereinszwecks und Auflösung des Vereins
• Bestimmung der Anzahl und Wahl
der Revisoren sowie Entgegennahme deren Berichts
§ 6 Vertretungsberechtigter
Vorstand gem. § 26 BGB
Der Vorstand besteht aus:
• 1. Vorsitzenden
• 2.
Vorsitzenden
• Kassierer/in
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur
Vertretung des Vereins berechtigt.
§ 7 Geschäftsführender
Vorstand/Beirat
Die Mitgliederversammlung beschließt, ob und in welcher
Anzahl weitere geschäftsführende,
nicht vertretungsberechtigte
Vorstandsmitglieder gewählt werden.
Der Vorstand ist für alle
Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch Satzung ausdrücklich
der
Mitgliederversammlung zugewiesen sind.
Er fasst Beschlüsse mit einfacher
Mehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt,
die von einem
Mitglied des Vorstandes unterschrieben werden.
Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Die
einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die
Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands
gebunden.
Der Vorstand wird für die
Dauer von 2 Jahren gewählt.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen
Vorstandes im Amt.
Vorstandsmitglieder erhalten für Ihre Tätigkeit keine
Vergütung.
Der Vorstand lädt schriftlich (dies kann auch per Email erfolgen)
zwei Wochen im Voraus mindestens
einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung
ein. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte
Tagesordnung
mitzuteilen.
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung
der Gemeinnützigkeit durch
das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte
entgegen, ist der Vorstand berechtigt,
entsprechende Änderungen eigenständig
durchzuführen. Diese sind den Mitgliedern spätestens
mit der nächsten
Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
§ 8 Revision
Die
Mitgliederversammlung wählt zwei Revisoren. Die Aufgaben sind die
Rechnungsprüfung und
die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und
Vereinsbeschlüsse.
§ 9 Auflösung/Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei
Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des
Vereins an die Gemeinde Winterbach, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige,
mildtätige Zwecke zu verwenden
hat.
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§ 10
Schiedsvertrag
Anliegende Schiedsgerichtsordnung ist Bestandteil der
Satzung.
Winterbach, den 18.11.2015
1. Vorsitzender
2.
Vorsitzende
Kassiererin
am 26. September 2015 eröffnet werden.
Inzwischen finden die Reparaturtreffen jeden Monat - in der Regel am letzten Samstag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr- statt. Die stolze Bilanz liegt bei ca. 30 Reparaturen je Reparaturtag mit einer Erfolgsquote von ca. 80%.
Am 19. Oktober 2015 wurde der Verein gegründet,
am 29. Dezember 2015 als gemeinnützig durch das Finanzamt Schorndorf anerkannt und
am 21. Januar 2016 ordentlich in das Vereinsregister eingetragen. Dieser Schritt war notwendig geworden, da das Repair Cafe Winterbach e.V. sich keiner anderen organisatorischen Einheit angeschlossen hat. Die BürgerInnen-Energie-Genossenschaft Remstal eG Winterbach ermöglicht dieser freien Organisation u.a. die kostenfreie Nutzung der Werkstatt in der Talstr. 8/1.